Lierbergschule » Schulprofil » Konzepte » Vertretungskonzept

Die Lehrerkonferenz berät und beschließt, dass der Unterricht im Vertretungsfall möglichst kontinuierlich fortgesetzt werden sollte („Verlässliche Grundschule”).
Die Vertretungssituationen sollen transparent für alle an der Schule beteiligten Personen sein und zusätzliche Belastungen für das Kollegium in vertretbarem Rahmen bleiben (Lehrergesundheit).

Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:

  • plötzliche und kurzfristige Erkrankung
  • längerfristige Krankheit
  • geplante Fortbildung
  • Klassenfahrt, Klassenausflug etc.
  • Schulleiterkonferenz oder Personalratssitzungen
  • Beurlaubungen oder Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen

Kooperative Zusammenarbeit im Vertretungsfall:

Voraussetzung für eine störungsfreie Arbeit im Vertretungsfall ist die kooperative Zusammenarbeit aller Lehrkräfte und eine sofortige Information der Eltern. Eventueller Unterrichtsausfall wird so klein wie möglich gehalten.

Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag in der Regel stundenplanmäßig versorgt. Ansonsten werden die Eltern benachrichtigt und die Betreuungsmöglichkeiten der Schule in Anspruch genommen.

  • Die Vertretung findet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzung (außer GU Lehrerin), Lehramtsanwärter) statt.
  • Es werden stundenweise die Parallelklassen zusammengelegt (insbesondere am Hauptstandort).
  • Die Kinder werden auf die anderen Klassen verteilt (ein Plan zur Aufteilung wird von der jeweiligen Klassenlehrerin erstellt und liegt in der Klasse sowie im Sekretariat aus).
  • Wenn nötig erfolgt angeordnete Mehrarbeit.

Dauert die Vertretungssituation auch noch bis zum nächsten Tag oder einige Tage länger, wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden informiert. Alle Vertretungspläne werden auch an die Betreuung und die OGS weitergeleitet.

Langfristige Vertretungen:

Ist absehbar, dass ein Kollege für einen längeren Zeitraum ausfällt, bemüht sich die Schulleitung zunächst darum, für den betreffenden Kollegen eine Vertretung vom Schulamt (Vertretungsreserve) zu bekommen. Gelingt dies nicht werden Vertretungslehrer gesucht, die dann kurzfristig von der Bezirksregierung für den Vertretungszeitraum eingestellt werden.

Diese Vertretungsmaßnahmen müssen jedoch flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden können.