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Die Lehrerkonferenz berät und beschließt, dass die Regelungen für Teilzeitkräfte wie folgt umgesetzt werden. Grundlage ist die Allgemeine Dienstordnung (ADO) § 17.

Möglichkeiten der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung und der außerunterrichtlichen Aufgaben von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen:

  • Umfang der Pausenaufsicht
  • Teilnahme an Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen
  • Vermeidung von Springstunden
  • proportionale Verteilung des Vertretungsunterrichts (siehe Vertretungskonzept)
  • Anzahl der Klassenfahrten und Schulausflüge
  • Teilnahme an Schulveranstaltungen