Lierbergschule » Schulprofil » Konzepte » Teilzeitkonzept
Die Lehrerkonferenz berät und beschließt, dass die Regelungen für Teilzeitkräfte wie folgt umgesetzt werden. Grundlage ist die Allgemeine Dienstordnung (ADO) § 17.Möglichkeiten der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung und der außerunterrichtlichen Aufgaben von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen:
- Umfang der Pausenaufsicht
- Teilnahme an Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen
- Vermeidung von Springstunden
- proportionale Verteilung des Vertretungsunterrichts (siehe Vertretungskonzept)
- Anzahl der Klassenfahrten und Schulausflüge
- Teilnahme an Schulveranstaltungen